BayernPortal

Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. 

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors