BayernPortal

Denkmalschutz; Beantragung der Übertragung des Eigentums an einem archäologischen Fund auf die Gemeinde

Archäologische Funde in Bayern gehören in der Regel dem Freistaat Bayern. Die Gemeinde des Fundorts kann die Übertragung des Eigentums beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege beantragen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors