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Denkmalschutz; Beantragung der Übereignung beweglicher Bodendenkmäler durch die Gemeinde des Fundorts

Archäologische Funde in Bayern gehören in der Regel dem Freistaat Bayern. Die Gemeinde des Fundorts kann die Übertragung des Eigentums beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege beantragen.

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