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Künstlersozialkasse; Mitteilung der Beendigung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit

Hat sich Ihre selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit so verändert, dass Sie diese nicht mehr in einem berufsmäßigen Umfang ausüben oder beschäftigen Sie mehrere Arbeitnehmende? Dann können Sie nicht mehr über die Künstlersozialkasse versichert sein.

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