BayernPortal

Künstlersozialkasse; Mitteilung der Beendigung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit

Hat sich Ihre selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit so verändert, dass Sie diese nicht mehr in einem berufsmäßigen Umfang ausüben oder beschäftigen Sie mehrere Arbeitnehmende? Dann können Sie nicht mehr über die Künstlersozialkasse versichert sein.

Beschreibung
Bearbeitungsdauer
Fristen
Hinweise
Kosten
Online-Verfahren
Rechtsbehelf
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors