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Kraftfahrzeug aus der ehemaligen DDR; Beantragung des Nachweises der Allgemeinen Betriebserlaubnis

Sie besitzen für Ihr ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugs keinen Nachweis für eine Betriebserlaubnis mehr? Dann können Sie ggf. einen Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) beantragen.

 

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