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Betäubungsmittel; Anmeldung einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke zur Teilnahme am Verkehr

Wenn Sie eine Apotheke betreiben, müssen Sie Ihre Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anmelden.

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