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Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz

Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.
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