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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Einreichung der Tätigkeitsnachweise durch Träger von Beratungsangeboten

Träger von Beratungsangeboten müssen die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) regelmäßig durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.

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