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Patentanwalt/Patentanwältin; Beantragung der Anerkennung einer Berufsqualifikation aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

Sie haben eine Berufsqualifikation als Patentanwältin / Patentanwalt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz? Um in Deutschland dauerhaft in dem Beruf zu arbeiten, brauchen Sie die Zulassung zur Patentanwaltschaft. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.

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