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Rechtliche Betreuung; Einreichung des Jahresberichts und der Vermögensübersicht

Rechtliche Betreuer müssen dem Betreuungsgericht jährlich über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten berichten und zudem die wirtschaftlichen Situation darlegen, wenn sie für dessen Vermögensverwaltung zuständig sind.

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