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Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen an die Meldestelle im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Naturschutzfonds können Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an die interne Meldestelle übermitteln.

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