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Tabakerzeugnisse; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder einer Allgemeinverfügung

Wenn Sie Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse produzieren oder in den Verkehr bringen möchten, die nicht den in Deutschland geltenden Anforderungen entsprechen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung oder eine Allgemeinverfügung beantragen.

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