BayernPortal

Wegerecht; Beantragung der Übertragung für Telekommunikationslinien und Telekommunikationsnetze

Zur Verlegung von Telekommunikationskabeln in öffentlichen Verkehrswegen können Sie sich auf Antrag von der Bundesnetzagentur Wegerechte übertragen lassen. Im Anschluss erteilt Ihnen die Stadt oder Gemeinde die Zustimmung zur Verlegung der Telekommunikationskabel.

Beschreibung
Bearbeitungsdauer
Formulare
Fristen
Kosten
Online-Verfahren
Rechtsbehelf
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors