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Wegerecht; Beantragung der Übertragung für Telekommunikationslinien und Telekommunikationsnetze

Zur Verlegung von Telekommunikationskabeln in öffentlichen Verkehrswegen können Sie sich auf Antrag von der Bundesnetzagentur Wegerechte übertragen lassen. Im Anschluss erteilt Ihnen die Stadt oder Gemeinde die Zustimmung zur Verlegung der Telekommunikationskabel.

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