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Steuerklasse; Beantragung der Änderung nach Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners

Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.

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