Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
keine
keiner
- keine
Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Stand 07.04.2026
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)