Zoll; Statusauskunft über Versandvorgänge im Rahmen des Unionsversandverfahrens
Mit der Internet-Statusauskunft des Zolles können Sie online Informationen zu Warensendungen abrufen, die Sie im Rahmen des EU-weiten Unionsversandverfahrens aufgegeben haben.
Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.
Mit der Internet-Statusauskunft können Sie online allgemeine Informationen zu Versandvorgängen abrufen, die Sie im Rahmen des Unionsversandverfahrens eingeleitet haben.
Sie können den Status Ihrer Versandvorgänge unverzüglich abrufen.
Sie müssen keine Fristen beachten.
Sie haben keine Kosten zu tragen.
- Allgemeine Informationen zum Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystem (ATLAS) auf der Internetseite des Zolles
- Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS auf der Internetseite des Zolles
- Merkblatt der Generalzolldirektion zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen, Ausgabe 2020
- Informationen zum Unionsversandverfahren und zum gemeinsamen Versandverfahren sowie den Vereinfachungen auf der Internetseite des Zolles
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ATLAS Internet-Versandanmeldung
Sie können eine Versandanmeldung online erstellen und an die Zollverwaltung übermitteln.
Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
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Erforderliche Unterlage/n
- sendungsbezogene Referenznummer (Master Reference Number, MRN)
- EU-weite Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer)
Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie die Seite "ATLAS Internet-Versandanmeldung" auf und wählen Sie die "Statusauskunft Versandanmeldung".
- Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre EORI-Nummer eingeben müssen.
Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen
- Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.
Stand 31.10.2023
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)