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Lehrkräfte an privaten Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs; Anzeige oder Beantragung des Einsatzes

Private Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs müssen den Einsatz von Lehrkräften beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus anzeigen bzw. beantragen.

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