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Schaumwein, Zwischenerzeugnisse oder Wein; Meldung der Beförderung von unversteuerten Produkten

Wenn Sie unversteuerten Schaumwein, Zwischenerzeugnisse oder Wein befördern wollen, benötigen Sie in der Regel eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem EMCS.

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