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Zivilschutz; Rückabwicklung von Schutzräumen

Viele der im Zusammenhang mit den Zivilschutzaufgaben des Bundes errichteten Schutzräume wurden – soweit dieser sie nicht mehr benötigte– im Rahmen eines vorgegebenen Rückabwicklungsverfahrens auch aus der Zivilschutzbindung entlassen. Diese Verfahren sind seit 2022 ausgesetzt.
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