BayernPortal

Wildpark; Beantragung der Anerkennung

Ein Wildgehege darf nur dann die Bezeichnung „Wildpark“ führen, wenn es als Wildpark anerkannt wurde.
Beschreibung
Formulare
Kosten
Rechtsbehelf
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors