BayernPortal

Verkehrsbetriebe; Beantragung einer Fahrgelderstattung für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen

Schwerbehinderte Menschen werden von den Verkehrsunternehmen gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises im Nahverkehr unentgeltlich befördert. Auf Antrag werden den Unternehmen die dadurch in Bayern entgangenen Fahrgeldeinnahmen erstattet.

Beschreibung
Bearbeitungsdauer
Fristen
Hinweise
Online-Verfahren
Rechtsbehelf
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors