Unabhängige psychiatrische Beschwerdestelle; Beantragung einer Förderung für die Errichtung und den Betrieb
Sie können eine Förderung für die Errichtung und den Betrieb einer unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestelle (upB) beantragen.
Zweck
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen finden oft aufgrund ihrer Beeinträchtigung erschwert Zugang zu etablierten Beschwerdesystemen und zu den Beschwerdeverfahren der psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen und Dienste. Gleiches gilt für Angehörige von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sowie Personen aus deren Lebensumfeld. Daher sollen in Bayern flächendeckend unabhängige Beschwerdestellen eingerichtet werden, die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sowie deren Angehörigen und Personen aus deren Lebensumfeld (Hilfesuchenden) leicht erreichbar, kostenlos und auf Wunsch anonym ein offenes Ohr für ihre Anliegen bieten.
Zweck der Förderung ist es, die Beschwerdepunkte der sich an die unabhängige psychiatrische Beschwerdestelle (upB) wendenden Hilfesuchenden einer Besserung und Klärung zuzuführen. Dadurch soll die Zufriedenheit der Hilfesuchenden in Bezug auf ihre individuelle Versorgung innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems erhöht werden.
Gegenstand
Gefördert werden Maßnahmen zur Errichtung und zum Betrieb von unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB).
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind upB, welche den Hilfesuchenden als unabhängiger Ansprechpartner bei Fragen, Anregungen und Beschwerden, insbesondere auch im Verhältnis zwischen diesen und Einrichtungen der stationären oder ambulanten psychiatrischen Versorgung zur Verfügung stehen und auf Wunsch auch vermittelnd tätig werden. Gefördert werden unabhängige, überwiegend ehrenamtlich getragene Beschwerde- und Anlaufstellen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Anliegen gegenüber psychiatrischen Versorgungseinrichtungen.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben für bestehende oder neu zu gründende upB:
- Ausgaben zur Errichtung und zum Betrieb, insbesondere Ausgaben für die Anschaffung notwendiger EDV- und Büroausstattung
- Betriebsausgaben, wie
- Reisekosten
- projektbezogene Mietzahlungen für Beratungs- und Büroräume
- projektbezogene Zahlungen für Mietnebenkosten, Telekommunikation und Büromaterial
- projektbezogene Rechts- und Steuerberatungskosten
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der upB bis zu maximal 1.200 EUR pro Person und Kalenderjahr
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Die Zuwendung beträgt pro Kalenderjahr bis zu 12.000 EUR pro upB. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit kann für die Erstausstattung einmalig zusätzlich ein Festbetrag von bis zu 2.400 Euro pro upB gewährt werden.
- Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für eine unabhängige psychiatrische Beschwerdestelle nach der upB-Förderricht
- Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 2023/2832
- Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens zur Förderung von unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestellen nach der upB-Förderrichtlinie
- Einzelaufstellung
- Verwendungsnachweis
Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung des vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellten Vordrucks vollständig grundsätzlich bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr einzureichen. Die erstmalige Antragstellung ist abweichend hiervon frühestens drei Monate vor der geplanten erstmaligen Inbetriebnahme möglich. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 30. Juni des Folgejahres einzureichen.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bewilligungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr.
keine
- UpB-Förderrichtlinie - Bayerisches Landesamt für Pflege
- Merkblatt zur Förderung von unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestellen
- Vorlage zur Gliederung des Gesamtkonzeptes im Rahmen der Förderung von unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestellen
- Weiterführende Informationen zum Thema "psychische Gesundheit"
Gegen den Bescheid der Bewilligungsbehörde kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem zuständigen Bayerischen Verwaltungsgericht erhoben werden.
- Richtlinie für die Gewährung von Förderungen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie - upB-FöR)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- VERORDNUNG (EU) 2023/2832 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen
- Änderung der upB-Förderrichtlinie Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 17. Oktober 2024, Az. 51e-G8096-2024/432-2
-
Erforderliche Unterlage/n
- Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für eine unabhängige psychiatrische Beschwerdestelle nach der upB-Förderrichtlinie
- Konzept mit ausführlicher Beschreibung der Maßnahme für den Förderzeitraum
- Ausführlicher Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid, soweit steuerbegünstigende Zwecke verfolgt werden
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einem der bayerischen Verbände der organisierten Selbsthilfe psychisch kranker Menschen oder deren Angehöriger
- Nachweise über die Teilnahme an Schulungen nach 4.3 der upB-Förderrichtlinie
- De-minimis-Erklärung bzw. DAWI-De-minimis-Erklärung
- Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen
Antragsstellung
Der Antrag ist fristgerecht schriftlich unter Verwendung des hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucks (siehe unter "Formulare") bei dem Landesamt für Pflege einzureichen. Dem Antrag sind weitere zwingend erforderliche Unterlagen (siehe "Erforderliche Unterlagen) beizufügen. Der eingereichte Antrag muss von der/den vertretungsberechtigten Person/Personen des Antragstellers unterzeichnet werden.
Bewilligung
Das Landesamt für Pflege entscheidet im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, ob der Antrag als upB gefördert wird.
Auszahlung
Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung findet grundsätzlich automatisch als sog. "Tranchen-Verfahren" zu den im Zuwendungsbescheid festegelegten Terminen statt. Die einzelnen Auszahlungen müssen daher nicht gesondert beantragt werden. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
- Ausgenommen von der automatischen Auszahlung ist ein Anteil von 5 % der bewilligten Zuwendung. Das ist der sog. "Restbetrag", welcher frühestens nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt werden kann;
- Die verbleibenden 95 % der bewilligten Zuwendung werden automatisch in 4 betragsmäßig gleich hohen Tranchen während des Förderzeitraums ausbezahlt;
- Vor Erhalt der Auszahlungs-Tranchen 2 bis 4 ist eine sog. "Ausgabenübersicht" beim LfP einzureichen. Für die 1. Tranche muss diese Ausgabenübersicht nicht eingereicht werden.
Verwendungsnachweis
Zum Nachweis der sachgemäßen Verwendung der Zuwendung ist ein sog. "Verwendungsnachweis" zu führen. Dieser ist ebenfalls fristgerecht unter Verwendung des hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucks (siehe unter "Formulare") beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen.
Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung ist die Erfüllung der nachstehenden Anforderungen an die upB:
- In dem Versorgungsgebiet einer Klinik für Erwachsenenpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bayern, in dem die upB ansässig wird, ist bisher noch keine weitere upB ansässig.
- Die upB verpflichtet sich, die für sie ehrenamtlich tätigen Personen, die eine längerfristige Mitarbeit in einer upB anstreben, innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Besuch der vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege organisierten Fortbildungen zu den Bereichen Recht, Förderwesen, Psychiatrie, Sozialarbeit, kommunale Versorgungsstrukturen, Kommunikation und Beratungstätigkeit für die Arbeit in den upB weiterzubilden.
- Im Namen der upB stehen ehrenamtlich tätige Personen persönlich, telefonisch oder schriftlich Hilfesuchenden als unabhängige Ansprechpartner bei Fragen, Anregungen und Beschwerden zur Verfügung und werden auf Wunsch auch vermittelnd tätig. Nach Eingang einer Anfrage eines Hilfesuchenden wird eine Rückmeldung der ehrenamtlich tätigen Personen i. d. R. innerhalb von 48 Stunden gewährleistet.
- Die upB oder mindestens eine der für sie ehrenamtlich tätigen Personen ist Mitglied einer der bayerischen Verbände der organisierten Selbsthilfe psychisch kranker Menschen oder deren Angehöriger, wie insbesondere dem Bayerischen Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e. V. (BayPE) und dem Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e. V. (LApK).
- Zur Durchführung von Evaluationen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nr. 7 zu Art. 7 BayHO sind die upB verpflichtet, die für eine Erfolgskontrolle notwendigen Daten der Bewilligungsbehörde zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Stand 28.10.2026
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)