Studium der Zahnmedizin; Beantragung der Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungen
Sie können die Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen beantragen.
Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in einem dem zahnmedizinischen Studiengang verwandten Studiengang an einer deutschen Universität oder Hochschule oder im Studiengang Zahnmedizin oder einem diesem verwandten Studiengang an einer ausländischen Universität oder Hochschule erbracht worden sind, können anerkannt werden, sofern Gleichwertigkeit gegeben ist.
Ein Studienhalbjahr kann angerechnet werden, wenn der Nachweis einer mindestens halbjährigen Studienzeit erbracht wurde und während dieser Zeit drei Scheine (siehe Übersicht unten) regelmäßig und erfolgreich absolviert wurden.
Zwei Studienhalbjahre können angerechnet werden, wenn der Nachweis einer mindestens einjährigen Studienzeit erbracht wurde und während dieser Zeit fünf Scheine (siehe Übersicht unten) regelmäßig und erfolgreich absolviert wurden.
3 Scheine = 1 Semester
5 Scheine = 2 Semester
8 Scheine = 3 Semester
10 Scheine = 4 Semester
Unterrichtsveranstaltungen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist:
- Praktikum der Physik für Studierende der Zahnmedizin
- Praktikum der Chemie für Studierende der Zahnmedizin
- Praktikum der Physiologie
- Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie
- Praktikum der makroskopischen Anatomie
- Praktikum der mikroskopischen Anatomie
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie
- Übung in medizinischer Terminologie
- Praktikum der Berufsfelderkundung
Die Beantragung der Anerkennung von Studienleistungen und Studienzeiten für das Studium der Zahnmedizin in Deutschland erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren. Das bedeutet, dass Sie den Antrag direkt online ausfüllen, die erforderlichen Unterlagen einscannen und anschließend gemeinsam mit dem Antrag elektronisch einreichen können. (Siehe Online-Verfahren)
Eine Antragsstellung per E-Mail oder per Post ist nicht möglich.
Zuständig für die Anerkennung ist die zuständige Stelle des Bundeslandes, in dem die antragstellende Person für das Studium der Zahnmedizin eingeschrieben oder zugelassen ist. Bei antragstellenden Personen, die für das Studium der Zahnmedizin bei einer deutschen Universität noch nicht eingeschrieben oder zugelassen sind, ist die zuständige Stelle des Bundeslandes zuständig, in dem die antragstellende Person geboren ist. In allen anderen Fällen ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zuständig.
keine
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2-6 Wochen. In Einzelfällen (z. B. bei fehlenden Vergleichsfällen) werden die Unterlagen an die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen in Bonn zur Überprüfung gesandt. Die Bearbeitung kann in solchen Fällen länger als 6 Monate dauern.
-
Für Studierende an einer ausländischen Universität:
- Geburtsurkunde (einfache Kopie)
- Eine Geburtsurkunde ist nur erforderlich, wenn der Antragsteller noch keinen Studienplatz im Fach Zahnmedizin in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen kann.
- Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie)
- Immatrikulationsbescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie)
- Bei Auslandsstudien muss sich aus der Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität die gesamte dort verbrachte Studienzeit ergeben.
- Transcript of Records (Original oder beglaubigte Kopie)
- Anrechnungsbescheid einer anderen Landesbehörde
- Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung, wenn vorhanden (Original oder beglaubigte Kopie)
- gegebenenfalls Zeugnis über den Krankenpflegedienst (Original oder beglaubigte Kopie)
- Bei einer Zulassung/Einschreibung an einer deutschen Universität: entsprechender Nachweis
-
Für Quereinsteiger aus Deutschland:
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung/Studienverlaufsbescheinigung (Kopie)
- Geburtsurkunde, falls noch nicht an einer bayerischen Universität im Fach „Humanmedizin“ eingeschrieben (Kopie)
- Hochschulzugangsberechtigung (Kopie)
- Fächer- und Notenübersicht (Original, Kopie oder beglaubigte Kopie)
- Gleichwertigkeitsbescheinigungen (Originale oder beglaubigte Kopien)
- Zeugnisse bestandener Prüfungen (Kopie)
- Bei einer Zulassung/Einschreibung an einer deutschen Universität: entsprechender Nachweis
- Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Prüfungen: 60 EUR pro Anrechnungsbescheid
- Anerkennung von einzelnen Leistungsnachweisen (ohne Zeiten und Prüfungen): 30 EUR pro Anerkennungsbescheid
-
Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienzeiten auf das Studium der Zahnmedizin in Deutschland
Sie können den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienzeiten auf das Studium der Zahnmedizin in Deutschland online einreichen.
Stand 23.06.2026
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)