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Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige

Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen sowie die Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen beantragen.

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