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Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung; Übermittlung von Informationen

Die Bayerische Architektenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

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