Krankheit und Behinderung; Beratung
Die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.
Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Orientierung und Informationen zu Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangeboten. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatungen.
Keine
-
Art. 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Aufklärung, Information, Prävention
Stand 12.06.2026
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)