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Heilkundeausübung; Anzeige

Wenn Sie einen Heilberuf selbstständig oder freiberuflich ausüben, für den keine Kammer besteht, sind Sie verpflichtet dies dem für den Ort der Heilkundeausübung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Dies muss nicht das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes sein.
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