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Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung bei Schwangerschaft und nach Entbindung

Wenn Sie wegen einer Schwangerschaft oder einer Entbindung Ihren Haushalt nicht führen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

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