Urkundenanforderung
Sie erhalten im Standesamt Niederaichbach folgende Urkunden:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
- Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister
- Beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister
- Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Eheregister
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Sterberegister
Folgende Gebühren werden für die Ausstellung von Urkunden erhoben:
- Geburts-/Ehe-/Sterbeurkunde je 12,00 Euro
- Beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-/Ehe-/Sterberegister 12,00 Euro
Gebührenfreiheit besteht bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden für Zwecke der Sozialversicherung.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Standesamt Niederaichbach nur Urkunden erhalten, wenn sich der Personenstandsfall im Standesamtsbezirk Niederaichbach, im ehemaligen Standesamtsbezirk Oberaichbach oder im ehemaligen Standesamtsbezirk Hüttenkofen ereignet hat.
Personenstandsurkunden werden aus Gründen des Datenschutzes nur Personen erteilt, auf die sich der Eintrag im Personenstandsregister bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie.
Geschwister, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Geburts- und Sterbeurkunden, wenn sie ein berechtigte Interesse nachweisen können.
Ahnenforschung
Gerne helfen wir Ihnen bei den Nachforschungen zu Ihrer Familiengeschichte.
Bitte beachten Sie jedoch, dass aktuelle Personenstandseinträge nur von Personen eingesehen werden dürfen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Das Standesamt Niederaichbach umfasst alle Personenstandsfälle ab 1876. Sollten Sie Informationen zu Personenstandsfällen suchen, die vor dieser Zeit liegen, wenden Sie sich bitte an die Kirchenverwaltungen, bzw. Staatsarchive.