Schöffen gesucht
Meldung bei der Gemeinde
In diesem Jahr findet erneut die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Es werden daher in der Gemeinde Niederaichbach Vorschlagslisten aufgestellt, aus denen anschließend durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter bei den Schöffengerichten des Amtsgerichts und den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen zwischen dem 25. und dem 70. Lebensjahr versehen werden. Weitere Voraussetzung ist u.a., dass die Bewerber/Bewerberinnen in der Gemeinde Niederaichbach wohnhaft sind.
Jeder hat nun die Möglichkeit, sich für das Amt einer Schöffin/eines Schöffen zu bewerben.
Das Bewerberformular finden Sie unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen bzw. als Download untenstehend.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis spätestens bis zum
16.04.2023
im Rathaus Niederaichbach, Rathausstraße 2, 84100 Niederaichbach, Frau Groß, Zimmer 02 (EG), ein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de.
Download Bewerbungsformular:
Bewerbung
word-Datei