Grundsteuerreform
Die neue Grundsteuer in Bayern
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstückes bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird dann nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Sie finden hier die aktuellen Informationen des Bayerischen Landesamts für Steuern rund um die Grundsteuerreform als Download:
Merkblatt Grundsteuerreform
pdf-Datei
Außerdem finden Sie unter nachfolgendem Link eine praktische Hilfe zum Ausfüllen der Grundsteuererklärungen: